Die Mediation bietet Ihnen einen geschützen Rahmen, in dem Sie Ihre Konflikte klären können. Ich achte darauf, dass Ihr Streit nicht weiter eskaliert, sondern führe Sie durch den Konflikt. Eine Mediation ist wesentlich kostengünstiger als ein Streit vor Gericht.
In der Mediation wird eine Vereinbarung ausgearbeitet, in der alle wichtigen Punkte geregelt sind:
Wenn Sie eine Vereinbarung getroffen haben, können Sie damit die Scheidung einreichen. Dafür benötigen Sie einen Anwalt, den Sie möglichst gemeinsam aussuchen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Die Kinder leiden immer unter einer Trennung. Die Mediation nimmt besondere Rücksicht auf die Bedürfnisse Ihrer Kinder und zeigt Wege auf, wie Sie gut mit der Situation umgehen können.
Wenn sich ein Paar oder auch nur einer der Partner zu einer Scheidung entschlossen hat, gibt es neben den schmerzlichen emotionalen Spannungen auch eine Reihe rechtlicher und praktischer Probleme zu lösen.
Als Beispiele seien der Umgang mit gemeinsamen Kindern und deren Bedürfnisse, die Wohnsituation, die finanzielle Situation und die Zukunftsperspektiven genannt. Meist sind die Partner so zerstritten, dass keine Kommunikation mehr möglich ist. Durch Mediation wird nicht nur ein nervenaufreibender Scheidungskrieg vermieden, sondern auch wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Ein positiver Umgang kann gemeinsam auch zukünftig gesichert werden.
Zu Beginn einer Scheidungs– oder Trennungsmediation beantworte ich alle Ihre Fragen zu diesem Thema. Oft geht es darum, dass meine Kunden wissen möchten, wie die nächsten Schritte sind, ob sie Rechtsberatung benötigen, worauf sie achten müssen. Grundsätzlich ist es immer gut, über seine Rechte Bescheid zu wissen. Bei vielen Paaren ist der Gang zum Rechtsanwalt aber nicht unbedingt notwendig, da sie schon mit Lösungsansätzen in die Mediation kommen. Mediation bedeutet Lösungen zu finden, die für die Familie in Ordnung ist und mit der sich beide gerecht behandelt fühlen.
In der Regel kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn die Ehepartner bereits ein Jahr getrennt leben. Auch in diesem Fall müssen viele Dinge geregelt werden. Wer bleibt in der Wohnung? Wo leben die Kinder? Wer hat das Sorgerecht? Und Vieles mehr. Getrennt leben die Ehepartner, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr vorliegt. Vom Getrenntleben spricht man dann, wenn die Aufhebung der häuslichen Lebensgemeinschaft von mindestens einem Partner gewollt ist und auf einer Ablehnung des ehelichen Zusammenlebens beruht. Gewöhnlich beginnt das Getrenntleben, wenn einer der Partner auszieht. Gerade in Zeiten wie diesen, wo auch in Ulm und Umgebung der Wohnraum knapp und dadurch sehr teuer ist, fehlt vielen das Geld sich zwei Wohnungen zu leisten. Deshalb ist auch ein Getrenntleben innerhalb derselben Wohnung möglich. In diesem Fall müssen jedoch die Räume aufgeteilt werden. Die Finanzen sollten getrennt sein und alle Kontakte auf das absolute Mindestmaß beschränkt werden. Kommt es in dieser Zeit zu einem Versöhnungsversuch, der aber nur kurze Zeit dauert, so wird die Jahresfrist dadurch nicht unterbrochen.
Bei einer streitigen Scheidung prüft grundsätzlich das Gericht, ob die Ehe gescheitert ist, erst nach drei Jahren des Getrenntlebens gilt die Ehe automatisch als gescheitert. Das Ziel sollte aber eine einverständliche Scheidung sein, und dies wird auch in der Mediation angestrebt. Mit meiner Unterstützung werden alle wichtigen Fragen gemeinsam vereinbart (Trennungsberatung, Scheidungsberatung). Wir erstellen eine Mediationsvereinbarung, mit der beide Partner einverstanden sind. Im Anschluss können entweder beide Partner einen Scheidungsantrag stellen, oder einer stellt einen Antrag, dem der zweite zustimmt. Im letzteren Fall benötigt derjenige, der dem Antrag zustimmt auch keinen eigenen Anwalt. Sollten Sie keine Kontakte zu Familienanwälten in Ulm haben, so kann ich Ihnen sehr gerne Empfehlungen dafür aussprechen.
Leider sind die Kinder immer Opfer einer Scheidung und werden nicht selten als Druckmittel benutzt, obwohl die Eltern das Beste für sie wollen. In der Mediation erlebe ich aber oft Eltern, die es schaffen die persönlichen Verletzungen und Befindlichkeiten zum Wohle der Kinder zurückzustellen und gemeinsam sehr gute Lösungen finden. Es gibt eine Vielzahl von Themen, die im Zusammenhang mit den Kindern geklärt werden müssen. Ich möchte für Sie die Wichtigsten davon zusammenfassen.
In den meisten Fällen entscheiden sich die Eltern für ein gemeinsames Sorgerecht. Das bedeutet grundsätzlich, dass bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zB. Schulwechsel gemeinsam entschieden wird. Gleichzeitig ist aber bei Angelegenheiten des täglichen Lebens der Elternteil zuständig, bei dem das Kind lebt.
Wo und mit wem die Kinder leben, muss ebenfalls geregelt werden. In der Mediationspraxis erlebe ich dabei, dass der Hauptaufenthalt bei einem Elternteil mit Umgangsregelung des anderen Elternteils und die Entscheidung für das sogenannte Wechselmodell sich die Waage halten. Oft entscheiden sich Väter nach einer Trennung flexibler oder auch weniger zu arbeiten, um mehr Zeit für die Kinder zu haben. Beim Wechselmodell verbringen die Kinder jeweils zur Hälfte die Zeit bei beiden Eltern. Dies bedeutet ständige Kommunikation und einen erheblichen organisatorischen Aufwand.
Das Nestmodell bedeutet, dass die Kinder in einer Wohnung bleiben und die Eltern abwechselnd in diese Wohnung ziehen. In den Mediationen wird dies immer wieder angedacht, allerdings hatte ich bisher kein Paar, das sich für dieses Modell entschieden hat.
In der Mediation nehme ich mir viel Zeit dafür, dass Sie den richtigen Weg für sich und Ihre Kinder finden. Manchmal benötigt es auch die Erfahrungen in der Praxis wie es für Ihre Kinder am besten funktioniert. Gerade kurz nach der Trennung fällt es vielen Eltern schwer, sich mit dem Partner auseinanderzusetzen, um diese heiklen Themen zu besprechen. Ist bereits ein neuer Partner auf einer Seite da, wird es besonders schwierig. Ich unterstütze Sie in der Mediation dabei miteinander ins Gespräch zu kommen.
Grundsätzlich sind beide Eltern für den Kindesunterhalt zuständig. Leben die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil, so leistet dieser damit den Unterhalt (zur Verfügung stellen von Nahrung, Kleidung, Betreuung). Der andere Elternteil ist zum Barunterhalt verpflichtet. Beim Wechselmodell sieht dies anders aus. Grundsätzlich sind hier beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet, können sich aber wechselseitig freistellen. Dies gilt aber nur, wenn tatsächlich jeweils zu 50% die Kinder wechselnd betreut werden. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Das Gesetz sieht dabei keine festen Beträge vor aber durch die Rechtsprechung wurden angemessene, auf Erfahrungswerten beruhende Tabellen festgelegt. Bekannt ist hier die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die in Einkommensgruppen und Jahresstufen für das Alter der Kinder unterscheidet. Für den Unterhaltspflichtigen ist dabei von den bereinigten Nettoeinkünften auszugehen.
In der Mediation sehen wir uns gemeinsam Ihre neue finanzielle Situation an. Vielen Scheidungswilligen wird erst da bewusst, dass eine Trennung meist ein erheblicher finanzieller Einschnitt ist. Dennoch gibt es gerade beim Kindesunterhalt meist keine gravierenden Probleme.
Jennifer Wassermann, Mediatorin & Juristin
Dieser Bereich gehört, neben den Fragen über die Kinder zu den meistumkämpften Themen bei Scheidungen. Gerade wenn ein Partner wesentlich weniger oder nichts verdient, werden die drastischen wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung bewusst. In der Mediation schauen wir auf Ihre gesamtwirtschaftliche Situation und suchen eine Lösung.
Viele Ehepartner haben sich gemeinsam eine Immobilie während der Ehe geschaffen. Da ist es besonders bitter, wenn einer oder auch beide die Immobilie aufgeben müssen. Vor allem, wenn Kinder durch die Scheidung betroffen sind, möchten die Eltern gerne den Kindern ermöglichen in ihrem Zuhause zu bleiben. Leider ist die Finanzierung von zwei Wohnungen oft schwer möglich. Das Bedürfnis, sich schnell räumlich zu trennen, ist manchmal nicht erfüllbar.
In meinen Mediationen erlebe ich immer wieder, wie schwer es ist in Ulm, Neu-Ulm und auch den umliegenden Orten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Bei einer gemeinsamen Immobilie gäbe es allerdings zahlreiche Möglichkeiten. Einer zahlt den anderen aus, beide behalten die Immobilie gemeinsam, vielleicht auch nur bis die Kinder größer sind, die Immobilie wird gemeinsam vermietet, die Immobilie wird verkauft. Hier ist es leider oft so, dass die Partner dermaßen zerstritten sind, dass über Alternativen fast nicht gesprochen werden kann. Das ist schade, da nicht selten Vermögen dadurch vernichtet wird.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Mediation für die Trennungsberatung oder Scheidungsberatung. Wenn es zum Beispiel um den Wert der Immobilie geht, ist es sinnvoll ein neutrales Gutachten machen zu lassen. Durch mein Netzwerk kann ich Ihnen anbieten zu verschiedenen Gutachtern oder Immobilienmaklern Kontakte herzustellen, die Ihnen Gutachten zu einem vernünftigen Preis erstellen.
Wenn die Ehepartner nicht durch einen Ehevertrag einen anderen Güterstand gewählt haben, so leben sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass jeder Ehepartner Inhaber seines Eigentums bleibt und dies auch selbst verwaltet. Wird die Ehe aufgelöst, so macht man eine Rechnung auf. Es wird festgestellt wieviel jeder hinzugewonnen hat. Derjenige, der den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen abgeben. Der Grundgedanke ist, dass beide während der Ehe zu diesem Zugewinn beigetragen haben, auch wenn sich der Gewinn vielleicht nur bei einem realisiert. Beispiel dafür wäre, wenn ein Partner bei den Kindern zu Hause bleibt, oder die Arbeitszeit reduziert.
Der Grundgedanke des Versorgungsausgleichs ist, dass die Versorgungswerte, die jeder Ehepartner während der Ehe erworben hat, dem anderen gleichberechtigt zugutekommen. Das Gesetz geht davon aus, dass die Anrechte auf Altersversorgung auf gemeinschaftlicher Wertschöpfung beruhen. Dies ist keine zwingende Regel, es können auch andere Vereinbarungen getroffen werden. Das Verfahren wird in der Regel vom Gericht von Amtswegen in den Verfahrensverbund mit dem Scheidungsverfahren genommen. In der Mediation wird dieses Thema meist besprochen, da es Auswirkungen auf die zukünftigen Renten der Ehepartner hat.
Der Erfolg hängt wesentlich von der Bereitschaft der Konfliktparteien ab, sich auf die Mediation einzulassen. Daher funktioniert nicht jede Mediation. Aber meine Zahlen sprechen für sich. Hier einige Beispiele:
Fazit: Lassen Sie sich einfach darauf ein und versuchen Sie eine Mediation!
Die Konfliktparteien entscheiden sich freiwillig für das Mediationsverfahren. Nur so ist eine lösungsorientierte Zusammenarbeit möglich
Der Mediator ist unabhängig und muss die Allparteilichkeit während des Verfahrens gewährleisten. Mediatoren sind keine Richter über den Konflikt.
Die Konfliktparteien entscheiden selbst über Anfang und Ende der Mediation
Das bedeutet, dass alle Konfliktparteien für sich selbst einstehen und die Entscheidung nicht an einen Richter delegieren. Die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen ist dabei entscheidend.
Mediation fördert die Dialog-, Kooperations- und Gestaltungsfähigkeit der Konfliktparteien, so dass sie in die Lage versetzt werden, tragfähige Verständigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Die Aufgabe des Mediators ist es, das Verständnis der Parteien für die Sichtweisen und Bedürfnisse der jeweiligen Gegenseite zu fördern.
Das Verfahren ist nicht-öffentlich (im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren), der Mediator ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Die Parteien erarbeiten mit Hilfe des Mediators interessengerechte und zukunftsgerichtete Lösungen die für alle Seiten.
Die Wahl des Mediators, die Dauer des Verfahrens sowie der Inhalt und das Ergebnis werden durch die Parteien selbst bestimmt. Eine Mediation ist flexibel und unbürokratisch.
Die Standpunkte, Interessen und Ziele aller Parteien werden angemessen berücksichtigt.
Die Lösung des Konfliktes wird mit Hilfe des Mediators selbst erarbeitet. Dadurch entstehen zukunftsorientierte Lösungen, bei denen alle Seiten gewinnen.
Kosten- und Zeitersparnis im Gegensatz zu langwierigen, teuren Gerichtsverfahren.
Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktparteien sichern sich Vertraulichkeit zu. So ist die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen gesichert und die Gefahr von Rufschädigung oder Imageverlust durch eine öffentliche Gerichtsverhandlung besteht nicht.
Da die Parteien die Lösung selbst erarbeiten, stehen sie auch nachhaltig hinter dem Ergebnis.
Das Ergebnis ist verbindlich und die schriftliche Vereinbarung ist einklagbar.
Im Vorgespräch kläre ich mit Ihnen ab, ob Ihr Konflikt für eine Mediation geeignet ist, welche Kosten entstehen können und wie die nächsten Schritte sein werden.
In dieser Phase geht es darum den Ablauf der Mediation zu erklären, die Gesprächsregeln zu klären sowie die Rahmenbedingungen und Verträge festzulegen.
Die Konfliktparteien haben nun die Möglichkeit ihre Sichtweise des Konfliktes darzulegen, ohne Unterbrechung durch die andere Partei. Durch Fragen des Mediators hören die Parteien die Sicht des anderen. Wichtige Informationen werden gesammelt, erste Themen herausgearbeitet.
Jetzt werden verborgene Gefühle, Interessen und Hintergründe aufgedeckt. Mit Unterstützung des Mediators werden Wünsche und Interessen herausgearbeitet. Festgefahrene Positionen können in dieser Phase verlassen werden. Es entsteht Klarheit über die Bedürfnisse beider Parteien.
Es entsteht ein Prozess bei dem verschiedene Lösungen auf den Tisch kommen wie die Meinungsverschiedenheiten beigelegt werden können. Für die Lösungen tragen alle gemeinsam die Verantwortung.
Die Einigung wird schriftlich Punkt für Punkt dokumentiert und unterzeichnet. Die Umsetzung der Lösung wird ebenso besprochen. Bei Bedarf wird ein Folgegespräch vereinbart.
Die Dauer hängt von der Mitarbeit der Konfliktparteien ab. Grundsätzlich soll die Mediation so rasch als möglich durchgeführt werden, um den Konflikt zu bereinigen. Manchmal benötigt es aber auch einige Stunden des Gespräches zwischen den Parteien. Ein Termin dauert ungefähr 2 Stunden.
Meine Erfahrungswerte - wie lange dauert eine:
Bei Wirtschaftsmediationen gibt es keine durchschnittlichen Zahlen, die gut vergleichbar sind, da jeder Fall sehr unterschiedlich ist.
Das Erstgespräch ist kostenfrei!
Beispiel Scheidungen/Trennungen - meine Erfahrungswerte:
Durchschnittliche Dauer 7 Stunden à 150,- EUR zuzügl. 19% MWSt. davon 50% ergibt 624,75 EUR. Dafür erhalten Sie eine fertige Mediationsvereinbarung, die ein Anwalt bei Gericht einbringen kann!
Meine Kosten pro Stunde:
Zu den angegebenen Preisen kommt noch die gesetzliche MWSt. hinzu.
E-Mail: office@mediation-ulm.com